Salzgitter Aktie Analyse

Salzgitter: Nichts passiert

Salzgitter AG | WKN 620200 | Aktienkurs zum Zeitpunkt der Analyse: 27,52 €

Autor: Leon L. Bensch

zuletzt aktualisiert am 30. November 2022

Es gibt Aktien an der Börse, die sind etwas für langfristige Anleger wie für mich, und es gibt Aktien, die sind nur etwas für Trader. Salzgitter zähle ich zur zweiten Kategorie. Es ist an der Börse absolut normal, wenn auch starke Unternehmen, die bereits in der Vergangenheit gezeigt haben, wie sie in einem schwierigen Marktumfeld bestehen, abverkauft werden und die Kurse auf ein Niveau fallen, was darauf schließen lassen könnte, dass irgendetwas mit dem Unternehmen nicht in Ordnung ist. Meistens ist das ein Trugschluss. Und es gibt Aktien von schwachen Unternehmen, da steigen die Kurse, obwohl die Fundamentaldaten des Unternehmens keine Hinweise für steigende Kurse rechtfertigen. Gut zu wissen, dass am Ende des Tages Aktienkurse zu den fundamentalen Kennzahlen eines Unternehmens zurückkehren. Wie dem auch sei, aus meiner Sicht ist es für einen langfristigen Vermögensaufbau nicht förderlich in Aktien wie die der Salzgitter AG zu investieren.

Warum ich das so sehe

Salzgitter AG ist ein Unternehmen, das sich auf die Herstellung von Stahlerzeugnissen wie Walzstahl, Flachstahl, Bleche und Wände spezialisiert hat, sowie auf den Bau von Sondermaschinen im Anlagenbau. Die Stahlherstellung ist ein sehr energieintensiver Industriebereich. Gerade in Zeiten anhaltend hoher Kosten für Energie ist der Preis pro verbrauchter Energieeinheit derzeit ein nicht zu kontrollierender Faktor bei der Wirtschaftlichkeit eines Unternehmens. In naher Zukunft soll zwar auf umweltfreundliche Energie aus Wasserstoff umgestiegen werden, aber diese Stromkraftwerke müssen erstmal gebaut und bezahlt werden.

 

Stahlträger, Rohre und Wände sind zwar unverzichtbare Produkte beim Bau von Gebäuden, Hallen, Brücken, Druckbehältern und Schiffen, keine Frage, aber nichtsdestotrotz steigen auch im Baugewerbe die Preise für Rohstoffe. Das Geschäft von Salzgitter ist sehr zyklisch und stark abhängig von der Konjunktur und von Rohstoff- und Energiepreisen. Außerdem ist die Konkurrenz mit Billigstahl aus China groß.

 

Läuft die Weltwirtschaft und die Nachfrage nach Stahl ist hoch, dann laufen die Geschäfte von Salzgitter. So weit so gut. Blickt man auf die Zahlen, kann man erkennen, dass der Umsatz zwischen 2012 und 2022 zwischen 8,5 Mrd. und 10,5 Mrd. Euro stagniert. Ein Umsatzwachstum findet nicht statt. Der Gewinn bzw. Verlust pro Aktie lag 2013 bei -9,10 Euro, 2014 bei -0,64 und 2015 bei -0,89 Euro. Danach konnte 2016 ein Gewinn von 1,00 Euro pro Aktie erwirtschaftet werden, 2017 waren es 3,52 Euro und ein Jahr danach 5,06 Euro, bevor 2019 und 2020 erneut ein Verlust von -4,46 Euro und -5,13 Euro zu Buche stand. Die Prognose für 2022 sieht zwar einen Gewinn von 16,51 Euro vor, wie man das angesichts eines prognostizierten freien Cashflows von nur 1,86 Euro pro Aktie schaffen möchte ohne weitere Schuldenberge anzuhäufen, ist äußerst fraglich.

 

Derzeit steht das KGV von Salzgitter bei 1,75. Die Aktie scheint ein echtes Schnäppchen zu sein. Bei derart niedrigen KGVs ist allerdings Vorsicht angebracht. Meistens haben Unternehmen mit so niedrigen KGVs grundsätzliche Probleme. Würde man ein Wachstum von nur 5% unterstellen und ein halbwegs branchentypisches KGV von 8 bis 10, müsste die Aktie von Salzgitter 128 Euro kosten. Davon ist der Kurs weit entfernt. Betrachtet man den langfristigen Chart, ist dieser tendenziell abwärts gerichtet.

 

Nach dem Kurssprung von über 11% am Freitag (11.11.2022) wurden die 20-Tage- und die 50-Tage-Linie durchbrochen und der gleitende Durchschnitt EMA 200 ist zum Greifen nahe. Damit ergibt sich die Hoffnung auf weiter steigende Kurse. Wie lange der Aufschwung anhält ist im derzeitig schwierigen europäischen Marktumfeld von Energieknappheit, Inflation und Zurückhaltung im Baugewerbe nicht vorherzusehen. Für mich als langfristig orientierten Anleger ist die Salzgitter-Aktie kein Investment.

Disclaimer: Diese Publikation beinhaltet weder Anlagestrategieempfehlungen noch Anlageempfehlungen gemäß § 85 WpHG und Artikel 20 der Marktmissbrauchsverordnung. Sie erfüllt deshalb nicht die gesetzlichen Anforderungen zur Gewährleistung der Objektivität von Anlagestrategieempfehlungen/Anlageempfehlungen.

Autor: Leon L. Bensch für aktien-buddy.de erstmals veröffentlicht am 12. November 2022

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